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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Vergütung in Form von "Buy-Out-Honoraren" für "Der Bulle von Tölz" angemessen

Das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile buy-out-honorar-fuer-drehbuchautor-von-der-bulle-von-toelz-angemessen-16-o-8-07-landgericht-berlin-20090519.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.05.2009 - Az.: 16 O 8/07) hat entschieden, dass eine Pauschalvergütung in Form eines "Buy-Out-Vertrages" grundsätzlich möglich ist.

Der Kläger war Drehbuchautor der bekannten SAT.1-Krimiserie "Der Bulle von Tölz". Die Beklagte produzierte und strahlte die Sendung aus. Für die Serien erhielt der Kläger insgesamt ca. 500.000,- EUR an Honorar. Er meinte, angesichts des großen Erfolges der Staffeln stünde ihm eine höhere Vergütung zu.

Die Richter aus Berlin teilten diese Ansicht nicht.

Die Parteien hätten eine wirksame Pauschalvereinbarung getroffen. Diese sei auch nicht unangemessen, denn es bestehen zwischen dem gezahlten Honorar und einer angemessenen Vergütung kein eklatantes Missverhältnis. Ein solches könne erst dann angenommen werden, wenn die angemessene Vergütung ca. 100% höher als die tatsächlich gezahlte.

Insgesamt hielten die Juristen die Summe von 500.000,- EUR, die der Kläger erhalten habe, für nicht zu beanstanden. Es handle sich hierbei um eine Vergütung in den marktüblichen Grenzen. Insbesondere sei dabei zu berücksichtigen, dass die Parteien vertraglich vereinbart hätten, dass im Falle eines Misserfolges alleine die Beklagte etwaige finanzielle Kosten zu tragen haben. Das Honorar des Drehbuchautors war vom Erfolg bzw. Misserfolg der Serie unabhängig und fiel in jedem Fall an.

 

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