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Kategorie: Urheberrecht

KG Berlin: "Bulle von Tölz"-Autor kann nachträglich Auskunft über Einnahmen der Serie verlangen

Das KG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile drehbuchautor-von-bulle-von-toelz-hat-auskunftsanspruch-ueber-einnahmen-24-u-88-09-kammergericht-berlin-20100113.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.01.2010 - Az.: 24 U 88/09) hat entschieden, dass der Drehbuchautor der Fernsehserie "Der Bulle von Tölz" einen Auskunftsanspruch gegen den Fernsehsender SAT.1. hat.

Der TV-Sender hatte dem Autor einen Pauschalbetrag von 500.000,- EUR bezahlt. Aufgrund des großen Erfolges der Fernsehserie verlangte der Urheber nun aber eine vertragliche Nachvergütung.

Um die konkrete Summe der Nachvergütung beziffern zu können, sprachen die Berliner Richter dem Autoren einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der von SAT.1 erzielten Einnahmen zu.

Der Anspruch sei auch nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten. Denn wenn ein krasses Missverhältnis zwischen dem überwiesenen Honorar und dem, was in Kenntnis des Erfolges gezahlt worden wäre, bestünde, dann habe der Urheber ein Recht auf Nachbesserung.

Die Vorinstanz, das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile buy-out-honorar-fuer-drehbuchautor-von-der-bulle-von-toelz-angemessen-16-o-8-07-landgericht-berlin-20090519.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.05.2009 - Az.: 16 O 8/07) war noch anderer Ansicht und hielt die getroffene Pauschalvergütung für fair und angemessen.


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