Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BPatG: Marken „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ nur teilweise geschützt

Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) einem Antrag des Süßwarenherstellers Ferrero auf Löschung der vom Weltfußballverband FIFA eingetragenen Marken „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ vollumfänglich stattgegeben hatte, hat das Bundespatentgericht (BPatG) diese Löschungsanordnung lediglich im Hinblick auf solche Waren und Dienstleistungen aufrechterhalten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausrichtung einer (Fußball-) Weltmeisterschaft stehen (32 W (pat) 237/04 und 32 W (pat) 238/04).

Für alle übrigen Waren und Dienstleistungen hat das Gericht die Löschungsanordnung wieder aufgehoben mit der Folge, dass der Markenschutz insoweit erhalten bleibt. Dies betrifft insbesondere Reinigungs- und Hygieneprodukte, Elektroartikel und Bürobedarf.

Die FIFA kündigte an, vor dem BGH Beschwerde hinsichtlich der Produkte einzulegen, deren Eintragung das Bundespatentgericht nicht bestätigt hat.

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Die Marke „Be orange!“ muss gelöscht werden, weil sie wegen des prägenden Wortes „orange“ mit älteren Marken verwechselbar ist.
ganzen Text lesen
26. Januar 2026
Die Wortmarke "Die Alleslöser." ist nicht schutzfähig, weil sie nur ein werbliches Versprechen und keinen Unternehmenshinweis enthält.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Deutsche Gerichte sind bei Online-Markenverletzungen zuständig, wenn sich das Angebot klar an deutsche Verbraucher richtet.
ganzen Text lesen
22. Januar 2026
"WerraEnergie" darf für bestimmte energiebezogene Dienstleistungen als Marke eingetragen werden, da kein beschreibender Bezug zur Region besteht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen