Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile wm-2010-als-marke-fuer-kleidung-und-suessigkeiten-nicht-eintragbar-25-w-pat-28-09-bundespatentgericht--20091125.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 25.11.2009 - Az.: 25 W (pat) 28/09) hat entschieden, dass die Bezeichnung "WM 2010" nicht als Marke für die Bereiche Kleidung, Süßwaren sowie Druckereierzeugnisse eintragbar ist.
Dem Wort fehle jede die notwendige Unterscheidungskraft, so die Richter.
Denn jeder durchschnittliche Verbraucher werde das Schlagwort mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika in Verbindung bringe. Diese Beziehung sei jedem geläufig.
Bereits zur WM 2006 hatte es eine markenrechtliche Schlacht um den Begriff "WM 2006" gegeben, den der BGH <link record:tt_news:1600>(Beschl. v. 27.04.2006 – Az.: I ZB 96/05 und I ZB 97/05) schließlich mit einem Machtwort beendete.