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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Keine Datenschutzverletzung bei Internet-Veröffentlichung von Geschäftsführer-Daten

Werden in einem Internet-Forum öffentlich zugängliche Daten gepostet (hier: der Familienname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift des Geschäftsführers einer juristischen Person), so liegt darin weder eine Datenschutzverletzung noch eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts <link http: www.datenschutz.eu urteile personenbezogene-daten-duerfen-in-internet-forum-veroeffentlicht-werden-7-u-134-10-oberlandesgericht-hamburg-20110802.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 02.08.2011 - Az.: 7 U 134/10).

In einem Internet-Forum wurden bestimmte Informationen über den Kläger (Nachname, Geburtsdatum und Wohnort) veröffentlicht. Dieser sah darin eine Datenschutzverletzung und zugleich eine Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Die Hamburger Richter lehnten die geltend gemachte Klage ab.

Zwar handle es sich bei den Informationen um personenbezogene Daten iSd. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Jedoch seien im vorliegenden Fall sogenannte allgemein zugängliche Daten, denn diese Informationen stammten aus dem Handelsregister. Dort seien die Informationen über den Kläger veröffentlicht worden, da er Geschäftsführer sei.

Insofern habe der Kläger keinen Anspruch auf Löschung.

Ähnlich entschied vor kurzem das LG Hamburg <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile erhebung-von-personenbezogenen-daten-fuer-arzt-bewertungsportal-rechtmaessig-325-o-111-10-landgericht-hamburg-20100920.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.09.2010 - Az.: 325 O 111/10), wonach die Nutzung öffentlich zugänglicher Daten für ein Arzt-Bewertungsportal datenschutzrechtlich zulässig ist.

Identisch sieht es das LG München (Urt. v. 10.09.2003 - Az.: 9 O 13848/03), das die Nennung der Privatadresse enes GmbH-Geschäftsführers für erlaubt ansieht.

 

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