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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: YouTube haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

Die Online-Plattform YouTube haftet für die Urheberrechtsverletzungen seiner User, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile haftung-der-online-plattform-youtube-fuer-urheberrechtsverletzungen-dritter-308-o-27-09-landgericht-hamburg-20100903.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.09.2010 - Az.: 308 O 27/09).

Der Rechteinhaber eines Musikwerkes nahm den bekannten Online-Dienst auf Unterlassung und auf Auskunft (zur Vorbereitung eines späteren Schadensersatzanspruches) in Anspruch.

Die Hamburger Richter bestätigten die Haftung.

Das Portal habe sich die fremden Inhalte zu Eigen gemacht, so dass sich erhöhte Prüfpflichten ergeben würden.

YouTube sei verpflichtet, sich für jeden hochgeladenen Inhalt, die Rechte einräumen zu lassen. Für die Rechteeinräumung reiche es allerdings nicht aus, dass der User eine formularmäßige Versicherung abgebe, da der Dienst auch anonym genutzt werden könnte. Insofern müsse vielmehr ein einzelfallbezogener Nachweis erfolgen. 

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