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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Wann eine Mahnung für den Schuldnerverzug entbehrlich ist

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zur Frage, wann eine Mahnung entbehrlich ist, um den Schuldner einer Forderung in Verzug zu setzen (BGH, Urt. v. 20.04.2023 - Az.: I ZR 140/22).

Die amtlichen Leitsätze lauten.

"1. Erklärt der Schuldner noch vor Fälligkeit, dass er nicht rechtzeitig leisten könne, würde es eine reine Förmelei darstellen, den Eintritt des Verzugs von einer Mahnung des Gläubigers nach Fälligkeit abhängig zu machen, der der Schuldner seinen Erklärungen zufolge ohnehin nicht Folge leisten kann. In einem solche Fall ist eine Mahnung nach Fälligkeit entbehrlich.

2. Der Gläubiger kann vom Schuldner den Ersatz erforderlicher Kosten der Schadensabwendung anstelle des höheren originären Verzögerungsschadens verlangen, der nach Verzugseintritt ohne die Maßnahmen des Gläubigers entstanden wäre."

 

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