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DLM: Genehmigung für dt. Porno-Fernsehkanäle

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) gibt in ihrer aktuellen Pressemitteilung bekannt, dass ab sofort Fernseh-Anbieter Kanäle mit erotischen und auch pornografischen Spielfilmen anbieten dürfen.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Anbieter Erotic media, einem Tochterunternehmen der Beate Uhse AG, der über den Pay-TV-Sender Premiere seine Angebote ausstrahlen wird. Mittels Pay-per-View werden nur Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen die Filme zur Verfügung gestellt.

Nach deutschem Rundfunkrecht ist es grundsätzlich verboten, pornografische Inhalte zu senden. Ein klassisches Kritierium für die Annahme des Rundfunks ist das Merkmal der Breitenwirkung. Dies liegt hier nicht vor, da nur eine begrenzte Anzahl von Personen in geschlossenen Benutzergruppen zusehen könnten.

Insofern hat die DLM nun das Angebot als Mediendienst eingestuft. Als Mediendienst ist es möglich, nicht nur erotische, sondern auch pornografische Inhalte zu offerieren.

Die identische Entscheidung traf die DLM (Pressemitteilung hier) im Fall des geplanten Erotik-Angebotes Blue Movie von der in Österreich ansässigen Premiere-Tochter Telemediendienst. Auch hier handelt es sich nach Ansicht der DLM um keinen Rundfunk, sondern um einen Mediendienst. Jedoch wurde die Tatsache kritisiert, dass der Anbieter in Österreich sitzt:

"Als problematisch sahen die Direktoren die Tatsache an, dass die Antragstellerin ihren Sitz in Österreich hat und das Angebot damit nicht den deutschen, in Relation zu anderen europäischen Ländern strengeren Jugendschutzbestimmungen unterliegt. Aus Sicht der DLM muss gewährleistet sein, dass die effektiven Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages für dieses Angebot greifen.
(...)
Es muss ausgeschlossen bleiben, dass das effektive deutsche Jugendschutzrecht über Umwege aus dem Ausland ausgehebelt wird“, so der DLM-Vorsitzende Prof. Wolfgang Thaenert."

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