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BT-Ausschuss genehmigt UWG-Reform

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch den Gesetzesentwurf (BT-Drs. 15/1487; PDF, 450 KB) zur Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) genehmigt.

Wir haben zur UWG-Reform eigens eine eigene Rechts-FAQ: "Fragen zum neuen Wettbewerbsrecht" eingerichtet.

Ende August letzten Jahres hatte sich schon der Bundesrat mit ausführlichen Anmerkungen zu Wort gemeldet, vgl. die Kanzlei-Info v. 06.08.2003.

Ziel der Neuregelung ist es vor allem, das deutsche Wettbewerbsrecht grundlegend zu aktualisieren und an die neuen technischen Herausforderungen (Spam, Telefonmarketing usw.) anzupassen.

Dabei hätte aufgrund der Europäische Richtlinie "über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation" vom 12.07.2002 (2002/58/EG; PDF 167 KB) schon längst eine Umsetzung bis zum 31. Oktober 2003 erfolgen müssen. Dies ist aber nicht geschehen, so dass Deutschland sich in Verzug befindet.

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