Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Briefkasten-Werbung ohne Absender rechtswidrig

In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Hamburg (Beschl. v. 12.9.2003 - Az.: 312 O 707/03) bestätigt, dass durch die Änderung des § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei persönlich adressierten Werbeschreiben auf das Widerspruchsrecht hingewiesen und die Adresse benannt werden muss, an die der Widerspruch geschickt werden kann.

Dies mussten in der Vergangenheit schon die Tages-Zeitungen "Handelsblatt" (LG Düsseldorf, Beschl. v. 16.7.2003 - Az.: 12 O 217/03) und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 17.6.2003 - Az.: 2 06 O 247/03) erfahren.

In dem aktuellen Verfahren obsiegte nun die Verbraucher-Zentrale Hamburg gegenüber "Gruner + Jahr".

Eine fehlende Belehrung ist nach § 43 Abs.1 Nr.3 BDSG nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern dürfte in aller Regel zugleich einen abmahnfähiger Verstoß gegen § 1 UWG begründen.

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Unternehmen müssen bei Online-Kundenbewertungen sofort und zeitgleich über deren Echtheit informieren. Muss erst auf einen Hinweis geklickt werden,…
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Werbeslogans für E-Zigaretten im Internet sind unzulässig, lediglich der Preiszusatz „nur“ ist erlaubt.
ganzen Text lesen
12. Februar 2026
Die Aussage "den besten Verkaufspreis" täuscht, weil Kunden den höchsten Preis für ihr konkretes Auto erwarten, den der Anbieter nicht garantiert.
ganzen Text lesen
11. Februar 2026
Aldi Süd darf Aktions-Kaffee aus Konzernröstereien in Aktionswochen unter Herstellungskosten verkaufen und verstößt nicht kartellrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen