Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BMW-Fernseh-Präsentation rechtswidrig?

Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz, die ihren Sitz bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) in Düsseldorf hat, hat festgestellt, dass die Sondersendung zur Premiere des neuen BMW im Programm von SAT.1 und ProSieben vom 29. Juni gegen die Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstoßen hat.

Bei der Sendung habe der Werbecharakter klar im Vordergrund gestanden, weswegen sie auch zu Beginn und im Verlauf als „Dauerwerbesendung“ angekündigt werde hätten müssen. Es sei aber lediglich der Begriff „Infomercial“ eingeblendet worden, was vollkommen ungenügend sei.

Die ausführliche Pressemitteilung ist hier nachlesbar.

Inhaltlich geht es insbesondere um den Vorwurf, dass der redaktionelle Teil der Sendung nicht klar getrennt war vom sonstigen, werbenden Abschnitt. Der jeweilige Anbieter ist nach den Landespressegesetzen und dem Wettbewerbsrecht (§ 1 UWG) verpflichtet, diese Bereiche voneinander zu trennen.

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Unternehmen müssen bei Online-Kundenbewertungen sofort und zeitgleich über deren Echtheit informieren. Muss erst auf einen Hinweis geklickt werden,…
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Werbeslogans für E-Zigaretten im Internet sind unzulässig, lediglich der Preiszusatz „nur“ ist erlaubt.
ganzen Text lesen
12. Februar 2026
Die Aussage "den besten Verkaufspreis" täuscht, weil Kunden den höchsten Preis für ihr konkretes Auto erwarten, den der Anbieter nicht garantiert.
ganzen Text lesen
11. Februar 2026
Aldi Süd darf Aktions-Kaffee aus Konzernröstereien in Aktionswochen unter Herstellungskosten verkaufen und verstößt nicht kartellrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen