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Kategorie: Wettbewerbsrecht

ARD verliert Prozess um Superstar-Sendelogo gegen RTL

Das Kölner Landgericht hat heute der ARD verboten für die Sendung "Deutschlands Talente" das bislang benutzte Sendelogo auch weiterhin zu verwenden. 

Nach Ansicht der Richter weise das Logo zu starke Ähnlichkeiten mit dem Logo der erfolgreichen RTL-Sendung "Deutschland sucht den Superstar" auf. 

Damit bestätigten die Richter eine schon im Januar gegen den Norddeutschen (NDR) ergangene Verfügung.
 

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