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Kategorie: Wettbewerbsrecht

BGH: EuGH-Vorlage zur Frage: Isolierte Werbeaussagen "High Protein" oder "14 g Protein" wettbewerbswidrig?

Der BGH fragt den EuGH, ob isolierte Protein-Angaben wie „High Protein“ auf Milchreis wettbewerbsrechtlich zulässig sind.

Der BGH hat dem EuGH einen Fall vorgelegt, bei dem es um einzelne Werbeaussagen wie “High Protein“ oder “14 g Protein” (hier: bei Milchreis) und ob diese isolierten Statements wettbewerbskonform sind (BGH, Beschl. v. 20.11.2025 - Az.: I ZR 2/25).

Die Beklagte vertrieb Milchreis und warb auf der Verpackung mit Aussagen wie 

„High Protein"

und 

“14 g Protein pro Becher”. 

Diese Angaben befanden sich auf dem Deckel sowie auf der Oberseite der Verpackung und waren räumlich deutlich von den übrigen Nährwertangaben getrennt.

Dies stufte das OLG München als wettbewerbswidrig ein, vgl. die Kanzlei-News v. 15.04.2025.

Im Rahmen der Revision setzte der BGH nun das Verfahren aus und legte dem EuGH nachfolgende Fragen vor:

"Darf nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 in Verbindung mit seinem Anhang eine zulässige nährwertbezogene Angabe - insbesondere eine solche zu einem in Art. 30 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel genannten Nährstoff - durch eine zwar nicht im Anhang zu Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführte, aber objektiv zutreffende Aussage ergänzt werden, wenn sie aus Sicht des Verbrauchers eine Konkretisierung der nährwertbezogenen Angabe darstellt?

Falls die Vorlagefrage 1 bejaht wird:

2. Muss der Inhalt einer eine zulässige nährwertbezogene Angabe konkretisierenden, nicht im Anhang zu Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführten Aussage den Bedingungen des Anhangs für die Verwendung der nährwertbezogenen Angabe entsprechen?"

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