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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Werbeaufnahme für Hotel-Webseite umfasst nicht Verwendung für Fotoband

Die Einräumung von Foto-Nutzungsrechten für eine Webseite umfasst nicht automatisch zugleich die Einwilligung, dass die Fotografien auch in einem Bildband abgedruckt werden dürfen, so das LG Köln (Urt. v. 05.05.2010 - Az.: 28 O 229/09).

Der Kläger, ein Fotograf, fertigte für eine Hotelkette Lichtbilder an. Eine schriftliche Vereinbarung fehlte. Die Parteien waren sich nur einig, dass die Fotografien für die Webseite erstellt wurden.

Einige Zeit später erschienen Teile der Fotos in einem Bildband, ohne dass der Kläger dem zugestimmt hatte. Er sah darin eine Urheberrechtsverletzung und klagte.

Die Beklagtenseite argumentierte, der Kläger habe in diese Art der Verwendung eingewilligt. Auch wenn damals nur die Webseite besprochen worden sei, handle es sich bei der Ablichtung in dem Bilderband um keine weitergehende Nutzung. Auch seien die Fotos damals für Werbeflyer verwendet worden.

Diese Ansicht teilten die Kölner RIchter nicht, sondern bejahten eine Urheberrechtsverletzung.

Da die Parteien nichts schriftlich vereinbart hätten, greife der Zweckübertragungsgrundsatz. D.h. es werde nur das an Nutzungsrechten übertragen, was zwingend notwendig sei. Das gehörten nicht die Rechte für einen Bildband. 

Besprochen worden sei damals nur die Verwendung für die Webseite und die Werbeflyer, nicht mehr. Insbesondere die gänzliche andere Art der Verbreitung verbiete die Annahme einer weitergehenden, stillschweigend erteilten Rechteeinräumung. So seien damals die Werbeflyer kostenlos verteilt worden, der Bildband hingegen werde kostenpflichtig über den Buchhandel vertrieben. Auch die Zielgruppen seien gänzlich unterschiedlich.

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