Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Vertragsstrafe von 1.000,- EUR bei PAngVO-Verletzung nicht genug

Eine Vertragsstrafe von 1.000,- EUR, die ein Schuldner im Rahmen einer Unterlassungserklärung wegen eines Verstoßes gegen die PAngVO anbietet, ist nicht ausreichend, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2014 - Az.: 3 W 123/14).

Eine Vertragsstrafe ist nur dann angemessen, wenn sie den Schuldner empfindlich träfe, wenn er die versprochene Unterlassung nicht einhalten würde, so die Richter.

Zwar handle es sich bei der vorliegenden Wettbewerbsverletzung nur um einen geringen Verstoß (fehlende Schaufensterpreisauszeichnung in einem Ladenlokal). Jedoch komme erschwerend hinzu, dass die Schuldnerin 7 Filialen betreibe.

Daher sei eine Höhe von 1.000,- EUR keinesfalls ausreichend, so dass die Wiederholungsgefahr durch die abgegebene Unterlassungserklärung nicht ausgeschlossen worden sei.

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Unternehmen müssen bei Online-Kundenbewertungen sofort und zeitgleich über deren Echtheit informieren. Muss erst auf einen Hinweis geklickt werden,…
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Werbeslogans für E-Zigaretten im Internet sind unzulässig, lediglich der Preiszusatz „nur“ ist erlaubt.
ganzen Text lesen
12. Februar 2026
Die Aussage "den besten Verkaufspreis" täuscht, weil Kunden den höchsten Preis für ihr konkretes Auto erwarten, den der Anbieter nicht garantiert.
ganzen Text lesen
11. Februar 2026
Aldi Süd darf Aktions-Kaffee aus Konzernröstereien in Aktionswochen unter Herstellungskosten verkaufen und verstößt nicht kartellrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen