Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung über die Wahrnehmung von Onlinemusikrechten verabschiedet, in der sie Maßnahmen zur Verbesserung der EU-weiten Lizenzierung von Urheberrechten für Online-Angebote vorschlägt.
Dabei wird das Hauptproblem für die Anbieterseite richtig erkannt:
"Lizenzen sind oft auf ein Territorium beschränkt, und das zwingt gewerbliche Nutzer für jedes in der Online-Nutzung benötigte Recht in jedem Mitgliedstaat von jeder jeweiligen Verwertungsgesellschaft eine Lizenz zu erwerben.
Der freie länderübergreifende Dienstleistungsverkehr impliziert für die kollektive Rechtewahrnehmung, dass die Rechteinhaber die Möglichkeit haben, die Verwertungsgesellschaft für die Wahrnehmung der Rechte, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden, frei in der Gemeinschaft zu wählen. Dieses Recht beinhaltet die Möglichkeit, alle oder einen Teil der Online-Rechte einer anderen Verwertungsgesellschaft zu übertragen."
Die Kommission macht hierzu ab S.4 ff. mehrere Vorschläge, u.a.:
"Rechteinhaber sollen das Recht haben, die Wahrnehmung aller Online-Rechte, die zum Betrieb legaler Online-Musikdienste notwendig sind, in einem territorialen Umfang ihrer Wahl einer Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl anzuvertrauen; der Sitzstaat oder die Staatsangehörigkeit der Verwertungsgesellschaft bzw. des Rechteinhabers sollte hierfür keine Rolle spielen."
In der Praxis dürften diese durchaus sinnvollen Vorschläge auf starken Widerstand stoßen. Vor allem die nationalen Verwertungsgesellschaften werden aller Voraussicht nach aus Angst vor der Frage nach der eigenen Existenzberechtigung dem ganzen widersprechen.