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Musik-Industrie: Aufgabe des Kopierschutzes

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am heutigen Tage berichtet (S. 18) wird die deutsche Zentrale des Musik-Marktführers Universal Music ab sofort auf den Einsatz von Kopierschutz-Techniken bei Musik-CDs verzichten.

Seit der zum 13.09.2003 in Kraft getretenen Urheberrechtsreform dürfen kopiergeschützte CDs nicht mehr für private Zwecke kopiert werden, Vgl. dazu ausführlich unsere Rechts-FAQ "Fragen zum neuen Urheberrecht".

Mit der flächendeckenden Einführung des Kopierschutzes war es von Seiten der Benutzer immer wieder zu Klagen über Inkompatiblitäten gekommen. So sei z.T. kein Abspielen auf älteren CD-Playern oder im Player eines handelsüblichen PCs möglich gewesen. Bislang war von Seiten der Musikindustrie vehement bestritten worden, dass es zu erheblichen Problemen bei der Abspielbarkeit gekommen war. Vielmehr wurde immer wieder erklärt, hierbei handle es sich lediglich um technisch bedingte Einzelfälle. So hatte Universal Music eine eigene Webseite zu diesem Thema ins Leben gerufen.

Die FAZ zitiert nun eine Sprecherin der deutsche Musik-Industrie mit den Worten:

"Es gibt zur Zeit keinen Kopierschutz, der eine ausreichende Abspielbarkeit der CDs gewährleistet."

Diese Aussage steht klar im diametralen Gegensatz zu den bisherigen Äußerungen aus dem Lager der Musikindustrie und birgt erheblichen Zündstoff in sich.

Die Entscheidung zukünftig auf kopiergeschützte CDs zu verzichten, bezieht sich nur auf die Alben deutscher Künstler, denn nur über diesen Bereich kann die deutsche Zentrale von Universial Music entscheiden. Bei den Werken ausländischer Interpreten dagegen bleibt der Kopierschutz erhalten. Innerhalb des Universal-Konzerns gehen somit die deutschen Vertreter einen Sonderweg.

Die weitere Entwicklung dürfte außerordentlich interessant werden. Nicht nur wie firmenintern bei Universal Music auf das Vorsprechen der deutschen Fraktion reagiert werden wird. Immerhin muss dem Verkäufer nun die quasi unmögliche Nachricht vermittelt werden, dass ein Kopierschutz bei CDs deutscher Interpreteten inkompatibel ist, bei ausländischen Interpreteten dagegen nicht. Es darf auch mit Spannung erwartet werden wie die anderen Musikkonzerne auf diese aktuelle Entwicklung reagieren.

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