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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Fehlerhaftes Impressum bei Google+ ist Rechtsverstoß

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens hat das LG Berlin (Beschl. v. 28.03.2013 - Az.: 16 O 154/13) entschieden, dass nicht vorhandene bzw. fehlerhafte Impressum-Angaben auf Profilen von Google+ einen wettbewerbswidrigen Rechtsverstoß darstellen.

Es handelt sich - soweit ersichtlich - um die erste Entscheidung zu diesem Themenfeld bei Google+.

Für Facebook hingegegen liegen mehrere bejahende Entscheidungen vor, u.a. LG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile impressum-fuer-unternehmer-auf-facebook-ist-pflicht-3-08-o-136-11-landgericht-frankfurt_am_main-20111019.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 19.10.2011 - Az.: 3-08 O 136/11), LG Regensburg <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.01.2013 - Az.: 1 HK O 1884/12) oder LG Aschaffenburg <link http: www.dr-bahr.com news facebook-seite-muss-vollstaendiges-impressum-haben.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.08.2011 - Az.: 2 HK O 54/11).

 

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