Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Bei Online-Fotoklau nur in bestimmten Fällen MFM-Tabelle anwendbar

Im Falle der unberechtigten Online-Übernahme eines Fotos ist die Tabelle der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing (MFM-Tabelle) nur dann anwendbar, wenn der Rechteinhaber über eine entsprechende Lizenzierungspraxis verfügt. Gibt es keinerlei Anhaltspunkt für die Höhe, so kann ein Gericht den Schadensersatz in freiem Ermessen auf 100,- EUR schätzen <link http: www.online-und-recht.de urteile abmahnung-pixel-law-eingeschraenkte-anwendbarkeit-von-mfm-tabelle-bei-online-foto-klau-landgericht-berlin-20150730 _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 30.07.2015 - Az.: 16 O 410/14).

Es ging um einen Fall des Online-Foto-Klaus. Der Urheber machte neben dem Unterlassungsanspruch den Ersatz der Abmahnkosten und Schadensersatz geltend. Dabei berief sich er sich hinsichtlich des Schadensersatzes auf die Tabelle der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM).

Das LG Berlin teilte die Anwendbarkeit der MFM-Tabelle nicht. Diese greife nur dann, wenn der Rechteinhaber über eine entsprechende Lizenzierungspraxis verfüge. Da dies hier nicht der Fall sei, könne sich der Kläger nicht auf die MFM-Vorgaben berufen.

Das Gericht schätzte den Schadensersatz in freiem Ermessen auf 100,- EUR und schlug noch einmal einen Aufschlag von 100% auf, weil der klägerische Name nicht genannt worden sei.

Darüber hinaus bejahten die Robenträger den Unterlassungsanspruch und die Erstattung der Abmahnkosten iHv. 507,50 EUR.

Rechts-News durch­suchen

16. Februar 2026
Das OLG Köln verneint Schadensersatz gegen Schweizer Firmen, da bloße Abrufbarkeit ihrer Webseiten in Deutschland keinen Inlandsbezug begründet.
ganzen Text lesen
16. Februar 2026
KI-erstellte Logos genießen keinen Urheberrechtsschutz, wenn der Mensch den kreativen Output nicht maßgeblich prägt.
ganzen Text lesen
02. Januar 2026
Fotograf und Ideengeber einer Werbeagentur sind Miturheber eines Fotos, wenn beide kreative Beiträge leisten.
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen