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Kategorie: Urheberrecht

OLG Köln: Auch Urnen mit Airbrusch-Technik können urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreichen

Auch Urnen mit Airbrusch-Technik können die urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreichen und sind somit rechtlich geschützt <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 20.02.2015 - Az.: 6 U 131/14).

Es ging in dem Rechtsstreit um die Frage, ob Urnen mit bestimmten Tiermotiven, urheberrechtlich geschützt sind.

Dies hat das Gericht bejaht.

Es handle sich nicht um einfache, naturalistisch gestaltete Naturnachbildungen mit lediglich marginalen Verfremdungen. Vielmehr sei das Produkt einerseits phantasievoll und farbintensiv gestaltet, andererseits zugleich bei der Wahl der hierzu eingesetzten Stilmittel stark reduziert.

So sei das zentrale Hirschmotiv scherenschnittartig hervorgehoben, was zusätzlich noch dadurch betont werde, dass die Umrisse des Hirsches und der Grasfläche durch eine zierliche helle Farbgebung dezent konturiert worden seien, wodurch zugleich der Lichteinfall der tief stehenden Sonne angedeutet werden solle.

Im Hintergrund der Darstellung verliere sich die nur in zwei Hügelketten angedeutete Landschaft in der Ferne, wobei die Tiefenwirkung durch unterschiedliche Grau- bzw. Farbabstufungen erreicht würden. Über dieser Landschaft befindee sich ein Himmel, der zentral von der angedeuteten hell strahlenden Sonne beherrscht werde, die wiederum von einem von links nach rechts horizontal verlaufenden grausilbrigem doppelten Wolkenband teilweise verdeckt werde.

Der ganze Motivhintergrund sei schließlich eingetaucht in eine kräftige hellgrüne Grundfarbe, die dem ganzen eine ruhige zugleich aber auch von natürlichen Vorbildern deutlich entfernte Atmosphäre verleihe.

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