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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Ungefragte Werbung mit Name eines Testveranstalters kann erlaubt sein

Die ungefragte Werbung mit dem Namen eines Testveranstalters auf der eigenen Webseite kann erlaubt sein <link http: www.online-und-recht.de urteile ungefragte-werbung-mit-name-eines-testveranstalters-kammergericht-berlin-20151122 _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 22.11.2015 - Az.: 5 W 252/15).

Die Beklagte warb mit dem Namen der Klägerin und wies u.a. auf ihrer Webseite darauf hin, dass sie als Neuwagenportal mit anderen Konkurrenten von der Klägerin getestet und als Testsieger bewertet worden sei.

Die Klägerin sah hierin eine Verletzung ihrer Unternehmensrechte. Denn die Beklagte verwendete den Namen ohne Erlaubnis zu eigenen Marketingzwecken.

Das KG Berlin lehnte einen Anspruch ab.

Es stelle zwar grundsätzlich einen Eingriff in das Allgemeine  Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar, wenn der Name eines Unternehmens ohne dessen Erlaubnis durch ein anderes Unternehmen zu Zwecken der Werbung für ihr Produkt in einer ins Auge springenden Weise ausdrücklich und deutlich lesbar verwendet werde.

Im vorliegenden Fall liege jedoch die Besonderheit vor, dass es sich bei der Klägerin um einen Testveranstalter handle und die Beklagte lediglich auf die Testergebnisse Bezug nehme. Eine solche Erwähnung könne nicht beanstandet werden, sondern sei von der freien Meinungsäußerung der Beklagten gedeckt.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Tatsache, dass die Klägerin die Verwendung ihres Logos und Namens herkömmlicherweise lizenzieren lasse. Denn es sei bereits rechtlich außerordentlich fraglich, ob eine solche Lizenzierung, bei der die getesteten Unternehmen Entgelte entrichten müssten, mit der neutralen Stellung eines Testveranstalters überhaupt vereinbar sei.

In jedem Fall führe eine solche Lizenzierungspraxis jedoch nicht dazu, dass die Klägerin ausnahmslos bestimmen könne, wer ihren Namen verwende oder nicht. In Fällen wie dem vorliegenden sei es dem getesteten Unternehmen unzweifelhaft gestattet, auf den Test und die Ergebnisse hinzuweisen.

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