Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Umgehung der Schutzmaßnahme durch Hyperlink-Setzung verletzt Urheberrechte

Wird der Schutzmechanismus einer Webseite (hier: eine Session-ID) bewusst durch die Setzung eines Hyperlinks umgangen, so liegt hierin eine Urheberrechtsverletzung (BGH, Urt. v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 39/08).

In der Paperboy-Entscheidung hatte der BGH im Jahre 2003 die Grundlagen-Entscheidung getroffen, dass Deep-Links, auch entgegen dem ausdrücklichen Wunsch des Seiten-Betreibers, rechtlich erlaubt sind.

Dieser Rechtsprechung haben die Karlsruher Robenträger nun ein weiteres Urteil hinzugefügt.

Im vorliegenden Fall hatte ein Webseiten-Betreiber die Unterseiten seines Portals mittels einer Session-ID "abgesichert". Die Beklagte umging diesen Schutz und verlinkte direkt auf eine Unterseite.

Hierin sah der BGH einen Urheberrechtsverstoß.

Das Handeln der Beklagten verletze die Klägerin in ihren Rechten. Auch wenn eine Session-ID kein qualifizierter Schutzmechanismus sei, reiche er aus, um eine rechtlich wirksame Absicherung gegen Deep-Linking vorzunehmen. 

Wenn dieser Schutz nun umgangen werde, liege hierin ein unzulässiger Rechtsverstoß.

Rechts-News durch­suchen

16. Februar 2026
Das OLG Köln verneint Schadensersatz gegen Schweizer Firmen, da bloße Abrufbarkeit ihrer Webseiten in Deutschland keinen Inlandsbezug begründet.
ganzen Text lesen
16. Februar 2026
KI-erstellte Logos genießen keinen Urheberrechtsschutz, wenn der Mensch den kreativen Output nicht maßgeblich prägt.
ganzen Text lesen
02. Januar 2026
Fotograf und Ideengeber einer Werbeagentur sind Miturheber eines Fotos, wenn beide kreative Beiträge leisten.
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen