Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Zahnarzt-Angebote auf Groupon grundsätzlich zulässig

Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile zahnarzt-werbung-auf-groupon-grundsaetzlich-zulaessig--bundesgerichtshof-20150521 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.05.2015 - Az.: I ZR 183/13) hat entschieden, dass Zahnarzt-Angebote auf der Internet-Plattform Groupon grundsätzlich zulässig sind. 

Entscheidend sei, so die höchsten deutschen Zivilrichter, ob das Geschäftsmodell von Groupon die Gefahr begründe, dass ein vertraglich mit ihr verbundener Zahnarzt sich bei der Behandlung eines Gutscheininhabers nicht am Patientenwohl orientiere, sondern an seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen. 

Eine solche Gefahr sei im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Denn die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Groupon und dem jeweiligen Zahnarzt seien so formuliert, dass den Mediziner keine Nachteile treffen würden, wenn er die Behandlung eines Gutscheininhabers ablehne.

Daher sei das Geschäftsmodell grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden.

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Unternehmen müssen bei Online-Kundenbewertungen sofort und zeitgleich über deren Echtheit informieren. Muss erst auf einen Hinweis geklickt werden,…
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Werbeslogans für E-Zigaretten im Internet sind unzulässig, lediglich der Preiszusatz „nur“ ist erlaubt.
ganzen Text lesen
12. Februar 2026
Die Aussage "den besten Verkaufspreis" täuscht, weil Kunden den höchsten Preis für ihr konkretes Auto erwarten, den der Anbieter nicht garantiert.
ganzen Text lesen
11. Februar 2026
Aldi Süd darf Aktions-Kaffee aus Konzernröstereien in Aktionswochen unter Herstellungskosten verkaufen und verstößt nicht kartellrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen