Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Rechtswidrige Online-Werbung mit nicht vorhandenem Firmen-Standort

Wirbt eine Firma auf einer Online-Plattform mit einem nicht existenten Unternehmens-Standort, liegt hierin eine wettbewerbswidrige Irreführung. Etwaige Fehler der Online-Plattform sind dem Werbenden zuzurechnen (LG Berlin, Urt. v. 10.02.2017 - Az.: 16 O 423/16).

Die Beklagte warb auf einer Online-Plattform und gab an, ihre Handwerksleistungen auch in der Stadt Lüneburg anzubieten. Dort unterhielt sich jedoch keinerlei Niederlassung.

Als die Klägerin sie abmahnte, verteidigte sich die Beklagte damit, dass es sich um einen Fehler der Online-Plattform handle, der ihr nicht zuzurechnen sei.

Das Landgericht Berlin hat die Beklagte zur Unterlassung verurteilt.

Eine Werbung mit nicht vorhandenen Firmen-Standorten sei irreführend. Denn der durchschnittliche Verbraucher gehe davon aus, dass die betreffende Firma den Auftrag selbst erbringe und nicht an Dritte weiter vermitteln würde.

Etwaige Fehler der Online-Plattform seien der Beklagten voll zuzurechnen. Sie habe von Beginn an kontrollieren müssen, ob ihre Anzeige richtig erscheine. Dies sei nicht geschehen, so dass  sie für die Verfehlungen des beauftragten Dritten einzustehen habe.

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Unternehmen müssen bei Online-Kundenbewertungen sofort und zeitgleich über deren Echtheit informieren. Muss erst auf einen Hinweis geklickt werden,…
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Werbeslogans für E-Zigaretten im Internet sind unzulässig, lediglich der Preiszusatz „nur“ ist erlaubt.
ganzen Text lesen
12. Februar 2026
Die Aussage "den besten Verkaufspreis" täuscht, weil Kunden den höchsten Preis für ihr konkretes Auto erwarten, den der Anbieter nicht garantiert.
ganzen Text lesen
11. Februar 2026
Aldi Süd darf Aktions-Kaffee aus Konzernröstereien in Aktionswochen unter Herstellungskosten verkaufen und verstößt nicht kartellrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen