Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LAG Stuttgart: Wettbewerbsverletzung durch Angestellten erlaubt nicht Detektiv-Einsatz des Arbeitgebers

Begeht ein Mitarbeiter eine Wettbewerbsverletzung und arbeitet heimlich für einen Mitbewerber, so rechtfertigt dies nur in eng bestimmten Ausnahmefällen, dass der Arbeitgeber einen Privatdetektiv einschaltet und den Mitarbeiter beobachtet <link http: www.datenschutz.eu urteile wettbewerbsverletzung-durch-mitarbeiter-rechtfertigt-nicht-einsatz-eines-detektivslandesarbeitsgericht-stuttgart-20160720 _blank external-link-new-window>(LAG Stuttgart, Urt. v. 20.07.2016 - Az.: 4 Sa 61/15).

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber einen Privatdetektiv beauftragt, um nachzuweisen, dass einer seiner Mitarbeiter heimlich für einen Mitbewerber arbeitete. Im Verlauf des gerichtlichen Kündigungsprozesses legte der Arbeitgeber entsprechende Nachweise vor.

Das Gerichte lehnte diese Beweis ab, da sie nicht verwertbar seien.

Nur in eng bestimmten Ausnahmefällen sei es einem Arbeitgeber erlaubt, einen privaten Ermittler einzuschalten. Dies sei u.a. dann möglich, wenn der Verdacht auf Straftaten bestünde.

Ein solcher Verdacht habe im vorliegenden Fall jedoch von vornherein nicht bestanden. denn der Arbeitnehmer beziehe kein Arbeitslohn mehr, sondern nur noch Krankengeld von der Krankenkasse. Insofern könnte kein Betrug gegenüber dem Arbeitgeber vorliegen.

Der mögliche Betrug gegenüber der Krankenkasse liege außerhalb des Arbeitsverhältnisses und könne daher nicht als Rechtfertigungsgrund für den Detektiv-Einsatz herangezogen werden.

Auch vorsätzliche Wettbewerbsverletzungen rechtfertigten nicht den Einsatz heimlicher Ermittler. Die gesetzliche Regelung in <link https: www.gesetze-im-internet.de bdsg_1990 __32.html _blank external-link-new-window>§ 32 BDSG sei eindeutig und erlaube dies nur in absoluten Ausnahmefällen.

Rechts-News durch­suchen

17. Februar 2026
Löscht ein Unternehmen Daten vor vollständiger DSGVO-Auskunft, verstößt es gegen die DSGVO und riskiert eine Verwarnung oder ein Bußgeld.
ganzen Text lesen
11. Februar 2026
WhatsApp darf den EDSA-Beschluss (Europäischer Datenschutzausschuss) direkt anfechten.
ganzen Text lesen
09. Februar 2026
Meta muss wegen rechtswidriger Datenerfassung über seine Business Tools Schadensersatz zahlen und die Datennutzung umfassend einstellen.
ganzen Text lesen
05. Februar 2026
Meta muss Nutzern wegen DSGVO-Verstoß durch seine Business-Tools je 1500 ,- EUR DSGVO-Schadensersatz zahlen und die Datenverarbeitung stoppen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen