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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Scharfe Kritik an beruflicher Tätigkeit eines Journalisten zulässig

Journalisten müssen sich - ähnlich wie Gewerbetreibende - scharfe Kritik an ihrer beruflichen Tätigkeit gefallen lassen müssen <link http: www.online-und-recht.de urteile zur-zulaessigen-kritik-an-journalistischer-arbeit-bundesgerichtshof-20160927 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 27.09.2016 - Az.: VI ZR 250/13).

Der Kläger war Journalist und ging gegen eine Berichterstattung vor, in der seine berufliche Tätigkeit scharf kritisiert wurde.

Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass der Presse als sogenannte vierte Gewalt eine enorm wichtige Bedeutung zukomme. Diese Funktion sei jedoch nur dann gewährleistet, wenn die Presse selbst unabhängig sei.

Berichterstattung über die (Un-) Abhängigkeit eines Journalisten seien daher von grundsätzlicher Tragweite und somit von dem einzelnen Betroffenen hinzunehmen. Für den Erhalt der Wächterfunktion sei es danach unabdingbar, dass etwaige Missstände bei den Wächtern selbst Gegenstand der Berichterstattung und der öffentlichen Diskussion sein könnten.

Etwas anderes komme nur dann in Betracht, wenn es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handle oder die Texte klar herabwürdigende Inhalte hätten.

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