Das LG Hamburg hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 08.04.2008 - Az.: 324 O 121/08) entschieden, dass das ARD-Fernsehmagazin "Panorama"heimliche Bildaufnahmen im TV zeigen darf.
Um die offiziellen Aussagen einer Unternehmensleitung zu überprüfen, schickte das Fernsehmagazin eine freie Mitarbeiterin zu einem Bewerbungsgespräch in die Firma. Das Gespräch wurde visuell und akkustisch zunächst aufgezeichnet. Der Verdacht, dass im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung von dem Unternehmen gewährt wurde, erhärtete sich während der Bewerbung.
Der Beitrag wurde verpixelt gesendet und die Stimmen wurden nachgesprochen.
Das betroffene Unternehmen sah die heimlichen Aufnahmen als unzulässig an.
Diese Ansicht teilten die Hamburger Richter nicht.
Zwar sei die Erlangung des Filmmaterials rechtswidrig, weil das Bäckereiunternehmen dem Filmen nicht zugestimmt habe. Dies führe jedoch nicht zur Rechtswidrigkeit der Ausstrahlung. Denn es werde lediglich die Sachlage dargestellt, daher sei der Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht gering.
Demgegenüber stehe ein gewichtiges Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Lohnpolitik. Der Beitrag habe sich mit den Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor befasst, einer Thematik, die derzeit in der Öffentlichkeit viel diskutiert werde.
Der Sender habe hierzu falsche Aussagen der Geschäftsführerin aufgedeckt. Der Bericht über rechtswidrige Verhaltensweisen in der Bäckerei sei demnach wegen des überwiegenden Informationswertes gerechtfertigt. Die Veröffentlichung des Filmmaterials sei überdies zur Unterstreichung des Berichts und des geführten Bewerbungsgesprächs notwendig gewesen.