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BGH: Magazin "FOCUS" muss Richtigstellung in BKA-Affäre drucken

Da auch das Ansehen einer Behörde durch unwahre Tatsachenbehauptungen in der Presse erheblichen Schaden nehmen könne, hat der BGH heute den "FOCUS" zu einer Richtigstellung in der BKA-Affäre verurteilt und damit der Klage der Bundesrepublik Deutschland stattgegeben (Urt. v. 22.04.2008 - Az. VI ZR 83/07).

Das Magazin hatte im Rahmen der vom Bundeskriminalamt erstatteten Strafanzeige und der anschließenden Durchsuchung der Redaktionsräume des Politmagazins "CICERO" berichtet, was das Gericht wie folgt zusammengefasst hat:

"Auf der Suche nach einer undichten Stelle habe das BKA offenbar streng geheime Dossiers manipuliert, um eine undichte Stelle in der eigenen Behörde aufzuspüren. Zu diesem Zweck seien vor Verteilung des Dossiers an verschiedene Referate des BK unter anderem Telefonnummern mit unauffälligen Zahlendrehern versehen worden".

Da die Behauptungen unwahr gewesen seien und die Darstellung geeignet gewesen sei, das BKA schwerwiegend in seiner Funktion zu beeinträchtigen, hat der BGH dem Anspruch auf Richtigstellung stattgegeben.

Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 22. April 2008

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