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VGH Hessen: Hessischer Rundfunk zur Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbung verpflichtet

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im Wege eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens den Hessischen Rundfunk verpflichtet, einen Fernsehwerbespot des NPD-Landesverbandes Hessen zur Landtagswahl im heutigen Abendprogramm des Fernsehens auszustrahlen.

Damit hatte die Beschwerde des NPD-Landesverbandes gegen einen anders lautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 3. Januar 2008 Erfolg. Der Hessische Rundfunk hatte die Ausstrahlung des Werbespots im Rahmen der Wahlwerbung zur Hessischen Landtagswahl im Fernsehprogramm abgelehnt, weil der Inhalt nach Meinung des Senders gegen gesetzliche Vorschriften verstoße und den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte sich dieser Begründung zum Teil angeschlossen und die Ablehnung einer Ausstrahlung des Werbespots insgesamt für rechtmäßig erachtet.

Dieser Auffassung ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner heutigen Beschwerdeentscheidung nicht gefolgt. Eine schriftliche Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor.

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 8 B 17/08

Quelle: Pressemitteilung des VGH Hessen v. 04.01.2008

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