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LG Berlin: FAZ darf Briefe von Schriftstellers Günter Grass nicht veröffentlichen

Die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin untersagte heute der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die weitere Veröffentlichung von zwei Briefen des Schriftstellers Günter Grass an den damaligen Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller aus den Jahren 1969 und 1970.

Das Gericht bestätigte mit diesem Urteil einen Beschluss vom 10.10.2006 mit dem der FAZ in einem Eilverfahren die Veröffentlichung der Briefe ohne ausdrückliche Freigabe seitens des Verfassers verboten worden war.

Nach Auffassung der Kammer steht dem Schriftsteller ein Unterlassungsanspruch zu, weil die Briefe dem Schutz des Urheberrechts unterfielen. Dieser gelte zwar nicht für Mitteilungen mit alltäglichem Inhalt. Hier handele es sich aber um Briefe, die Ausdruck einer individuell geprägten Schöpfung seien, was sich in der sprachlichen und inhaltlichen Gestaltung zeige.

Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit an dem Abdruck weiter Teile der Briefe sei auch unter Berücksichtigung der Diskussion um die Vergangenheit des Verfassers der Briefe nicht ersichtlich. Die Briefe beschäftigten sich überwiegend nicht mit dieser Problematik. Die Persönlichkeits- und Urheberrechte des Verfassers der Briefe seien in diesem Fall gewichtiger als das Interesse der FAZ an der Veröffentlichung.

Schriftliche Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Gegen die Entscheidung ist die Berufung zum Kammergericht möglich.

(Gesch.-Nr. 16 O 908/06, Landgericht Berlin).

Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin vom 23.01.2007

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