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Kategorie: Onlinerecht

VG Chemnitz: "Nazis töten"-Wahlplakate dürfen vorerst bleiben

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Chemnitz hat mit Beschluss vom gestrigen Tag einem Eilantrag der Partei »DIE PARTEI«, mit dem sie sich gegen die Beseitigungsanordnung der Stadt Plauen wendet, entsprochen.

Die Stadt Plauen hatte mit Bescheid vom 03.09.2021 angeordnet, dass die Wahlplakate der Partei "DIE PARTEI" mit dem Aufdruck "Nazis töten." bzw. "Feminismus, ihr Fotzen" aus dem öffentlichen Verkehrsraum im Gebiet der Antragsgegnerin bis zum Ablauf des 05.09.2021 zu entfernen seien und insoweit die sofortige Vollziehung angeordnet.

Der hiergegen gerichtete Eilantrag hatte Erfolg.

Das Gericht hat die Entscheidung damit begründet, dass die Plakatinhalte keinen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit, insbesondere gegen Strafvorschriften (§§ 111, 185 StGB) darstellten.

Einen solchen Verstoß hat auch die Antragsgegnerin zuletzt nicht mehr angenommen. Darüber hinaus könne die Beseitigungsanordnung – ausgehend von den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen für Wahlwerbung – auch nicht auf einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung gestützt werden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
(Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschluss vom 16.09.2021 – 7 L 395/21 –)

Quelle: Pressemitteilung des VG Chemnitz v. 17.09.2021

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