Das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-unterlassungsanspruch-gegen-zeitschriftenbericht-bei-eigener-preisgabe-persoenlicher-informationen-landgericht-berlin-20080909.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.09.2008 - Az.: 27 O 111/08) hat entschieden, dass ein bekannter Profi-Fussballer keinen Unterlassungsanspruch gegen die Zeitschrift BUNTE hat, wenn diese über die persönlichen Verhältnisse des Sportlers berichtet.
Die BUNTE veröffentlicht Ende 2007 einen Bericht über einen zuvor im Januar zurückgetretenen, bundesweit bekannten Spielers des FC Bayern München.
"… hat München verlassen. Und seine Familie sucht ein neues Haus, ohne ihn."
"Ein gemeinsamer Traum sollte das prunkvolle Zuhause sein. Ein Rückzugsort des Spitzensportlers und seiner kleinen Familie: Auf drei Etagen, im toskanischen Landhausstil, die Wände lachsfarben gestrichen. Im März bezogen der Ex-Fußballprofi und Freundin …, 40, die Traumvilla im schicken Münchner Vorort Grünwald. Das 1 600 Quadratmeter große Parkgrundstück war der perfekte Abenteuerspielplatz für Sohn …, 3, und Hund Chico. Die prominente Nachbarschaft der … liest sich wie das Who's who der Münchner Society: … wohnten nur ein paar Häuser weiter (…)
Jetzt hat es sich ausgeträumt! Die 300-Quadratmeter-Villa steht laut "Sport-Bild", seit vergangener Woche zum Verkauf. Preis: 2,6 Mio. Euro. Doch wie kam es so weit? Wie BUNTE erfuhr, soll sich das Paar getrennt haben (…) Und …? Der wurde in letzter Zeit allein in Berlin gesichtet. Dort bewohnt er in Charlottenburg eine Dachgeschosswohnung. Es sieht aus, als baue er sich ein neues Leben auf. Ein Vertrauter zu BUNTE: "Am liebsten hätte …, dass die Leute vergessen, dass er je Fußballer war.". Vom Sport hat er sich jedoch nicht zurückgezogen: Regelmäßig joggt … durch den Berliner Tiergarten, gestählt und wieder muskelbepackt wie in alten Bestzeiten (…)
Zunächst ging er allein auf Weltreise, in die USA und nach Mexiko. Von Beziehungsproblemen war jedoch nie etwas zu spüren. Freundin … war stets an seiner Seite, hielt zu ihm. Noch letzten Winter verbrachte die Familie, gemeinsam mit …s Eltern Kilian und Gabriele sowie seiner Schwester …, einen Urlaub in Südtirol. Und jetzt, nach fünf Jahren, die Trennung. Konnte … dem wechselhaften Leben des Ex-Fußballers nicht mehr standhalten? Aus dem Freundeskreis erfährt BUNTE, dass … künftig "viel reisen und studieren möchte"."
Kurze Zeit nach dem Artikel gab der Sportler dem Tagesspiegel ein ausführliches Interview und erzählte dabei auch über seine privaten Verhältnisse (seine Jugend, seine Gefühlswelt, seine Krankheiten, sein sportlicher Rücktritt).
Den BUNTE-Bericht sah der Spieler als Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und klagte auf Unterlassung.
Zu Unrecht wie die Berliner Richter entschieden. Zwar berühre die BUNTE-Geschichte unzweifelhaft das Privatleben des Sportlers, so dass der Bericht eigentlich nicht ohne Zustimmung hätte veröffentlicht werden dürfen.
Durch das Interview mit des Tagesspiegel habe der Kläger jedoch von sich aus selbst seine Privatsphäre aufgegeben und zahlreiche intime Details seines bisherigen Leben preisgegeben. Daher könne er nun nicht gegen die BUNTE eine Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend machen.
Dabei sei es unerheblich, dass das Tagesspiegel-Interview zeitlich nach dem BUNTE-Artikel veröffentlicht wurde, so die Juristen. Denn der Unterlassungsanspruch wirke in die Zukunft und sei keine Moment-Aufnahme, so dass nachträgliche Veränderungen mit zu berücksichtigen seien.