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Kategorie: Presserecht

OLG Düsseldorf: Kein Anspruch der BILD-Zeitung auf Berichtigung von falschen Angaben in Beschluss

Das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile bild-zeitung-kann-nicht-korrektur-von-falschem-gerichtsbeschluss-verlangen-vi-kart-7-06-v-oberlandesgericht-duesseldorf-20090316.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 16.03.2009 - Az.: VI-Kart 7/06 (V)) hat entschieden, dass die BILD-Zeitung keinen Berichtigungsanspruch gegen einen inhaltlich falschen Gerichtsbeschluss hat, in dem anstatt der Reichweite von der Auflage der Zeitung gesprochen wird.

In einer gerichtlichen Entscheidung hieß es, dass die BILD-Zeitung eine Auflage von 12 Millionen Exemplaren täglich habe. Die BILD-Zeitung hielt dies für falsch und beantragte, dass der Beschluss dahingehend korrigiert werde, dass nicht die Auflage, sondern eine Reichweite in dieser Größenordnung vorliege.

Das Gericht wies den Antrag zurück. Die BILD-Zeitung habe einen Anspruch auf Berichtigung nur dann, wenn die Unrichtigkeit evident sei. Daran fehle es im vorliegenden Fall. Eine Unrichtigkeit sei nur dann "offenbar", wenn sie sich für einen Außenstehenden aus dem Zusammenhang ohne weiteres ergebe.

Weder der Inhalt des Beschlusses noch die Umstände der Verkündung legten es nahe, dass die Größenordnung von 12 Millionen Exemplaren die Reichweite - und nicht die Auflage - der BILD-Zeitung bezeichne.

 

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