Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Wiesbaden: Nur begrenzter Auskunftsanspruch gegen SCHUFA

Das LG Wiesbaden (Urt. v. 01.12.2011 - Az.: 8 O 100/11) hat entschieden, dass nur ein begrenzter Auskunftsanspruch gegen die SCHUFA besteht.

Der Kläger verlangte von der SCHUFA Auskunft darüber, welche Daten zur Berechnung seines Scorewertes genutzt wurden und welche Bedeutung dieser Wahrscheinlichkeitswert habe. Die SCHUFA legte ihre übliche Datenauskunft vor, diese reichte jedoch dem Kläger nicht. Es fehle jede einzelfallbezogene und vor allem nachvollziehbare Auskunft. Als Anspruchsgrundlage stützte er sich auf den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch aus <link http: www.gesetze-im-internet.de bdsg_1990 __34.html _blank external-link-new-window>§ 34 BDSG.

Das LG wies die Klage ab.

Die SCHUFA habe mit ihrer üblichen Erklärung in ausreichender Form Auskunft erteilt.

Der datenschutzrechtliche Anspruch aus <link http: www.gesetze-im-internet.de bdsg_1990 __34.html _blank external-link-new-window>§ 34 BDSG, auf den der Kläger sich stütze, berechtigte nur zur Auskunft. Er gehe nicht auf Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Daten.

Auch sei die SCHUFA nicht verpflichtet, die genaue Berechnung ihres Scorewertes zu veröffentlichen. Hierbei handle es sich um ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse des Unternehmens. Es reiche vielmehr aus, wenn die SCHUFA mitteile, ob ein Scorewert gut, mittel oder schlecht für eine Krediterlangung sei. Genau dies habe das Unternehmen auch getan und sei somit seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen.

Rechts-News durch­suchen

17. Februar 2026
Löscht ein Unternehmen Daten vor vollständiger DSGVO-Auskunft, verstößt es gegen die DSGVO und riskiert eine Verwarnung oder ein Bußgeld.
ganzen Text lesen
11. Februar 2026
WhatsApp darf den EDSA-Beschluss (Europäischer Datenschutzausschuss) direkt anfechten.
ganzen Text lesen
09. Februar 2026
Meta muss wegen rechtswidriger Datenerfassung über seine Business Tools Schadensersatz zahlen und die Datennutzung umfassend einstellen.
ganzen Text lesen
05. Februar 2026
Meta muss Nutzern wegen DSGVO-Verstoß durch seine Business-Tools je 1500 ,- EUR DSGVO-Schadensersatz zahlen und die Datenverarbeitung stoppen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen