Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Umfang des markenrechtlichen Schutzes bei Vertipper-Domains (günstiger.de)

Das OLG Hamburg (Urt. v. 08.01.2009 - Az.: 5 W 1/09) hatte über den Umfang eines gerichtlichen Verbots in Sachen markenrechtlicher Schutz bei Vertipper-Domains zu entscheiden.

In der Vergangenheit war der Schuldnerin gerichtlich verboten worden die Domains "gübstiger.de" und "günstigert.de" zu verwenden, da sie die Markenrechte des Domaininhabers von "günstiger.de" und "guenstiger.de" verletzte.

Wenig später stellte sich heraus, dass die Schuldnerin auch die Domains "günstigef.de", "günstiher.de", "günatiger.de" und "günstger.de" registriert hatte.

Der Gläubiger sah darin eine Verletzung des gerichtlichen Verbots und stellte einen Ordnungsmittelantrag.

Zu Unrecht wie die Hamburger Richter nun entschieden.

Das gerichtliche Verbot umfasse nicht die neuen Verletzungshandlungen.

Zwar sei im Wettbewerbsrecht anerkannt, dass auch kerngleiche Verstöße gegen ein Verbot mit erfasst seien (sogenannte Kerntheorie). Dieser Grundsatz könne jedoch auf den Bereich des Markenrechts nicht übertragen werden, da bereits die Abweichung einzelner Buchstaben ausreiche, um eine inhaltliche Übereinstimmung abzulehnen.

Vielmehr bedürfe es jeweils einer umfassenden Abwägung aller maßgeblichen Umstände des konkreten Einzelfalls.

Hier lehnten die Richter eine Verletzung des ursprünglichen Verbots ab, da bislang nicht verwendete Buchstaben an unterschiedlichen Stellen eingefügt worden seien, so dass sich ein gänzlich neuer Eindruck ergebe.

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Unternehmen müssen bei Online-Kundenbewertungen sofort und zeitgleich über deren Echtheit informieren. Muss erst auf einen Hinweis geklickt werden,…
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Löscht ein Unternehmen Daten vor vollständiger DSGVO-Auskunft, verstößt es gegen die DSGVO und riskiert eine Verwarnung oder ein Bußgeld.
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Werbeslogans für E-Zigaretten im Internet sind unzulässig, lediglich der Preiszusatz „nur“ ist erlaubt.
ganzen Text lesen
16. Februar 2026
Das OLG Köln verneint Schadensersatz gegen Schweizer Firmen, da bloße Abrufbarkeit ihrer Webseiten in Deutschland keinen Inlandsbezug begründet.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen