Das LG Koblenz (Urt. v. 17.04.2008 - Az. 1 O 484/07) hat entschieden, dass ein Online-Schuldnerverzeichnis nicht zulässig ist.
Die Beklagte, ein Inkassounternehmen, betrieb im Internet eine Webseite, auf der sie personenbezogene Daten einzelner Schuldner (u.a. Name, Geburtstag, Anschrift, E-Mail-Adresse usw.) veröffentlichte. Auf der Seite stand u.a. als Werbetext: "Keine Chance für Leute mit schlechter Zahlungsmoral bei Anbietern von elektronischen Dienstleistungen per Internet dank (...)."
Die Klägerin war in diesem Online-Verzeichnis als Schulderin gelistet.
Die Koblenzer Richter haben eine solche Eintragung als rechtswidrig erachtet:
"Darüber hinaus (...) stellt auch der Umstand an sich, dass die Beklagte die Personendaten der Klägerin ohne deren Zustimmung auf einer Internetseite mit der Bezeichnung (...) veröffentlicht hat, bereits einen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Klägerin dar.
Denn die streitgegenständlichen Angaben auf der Webseite erschöpfen sich nicht in einer bloßen Tatsachenmitteilung. Vielmehr ist mit der Veröffentlichung ein negatives Werturteil über die Klägerin verbunden.
Dies folgt allein schon aus der Bezeichnung der Webseite mit (...). In Anbetracht der auf der Internetseite der Beklagten zudem angegebenen Zielsetzungen wird die Klägerin als säumige Schuldnerin mit schlechter Zahlungsmoral dargestellt und kritisiert. So wirbt die Beklagte auf ihrer Startseite mit "das große Onlineverzeichnis säumiger Schuldner und führt weiter aus: "keine Chance für Leute mit schlechter Zahlungsmoral bei Anbietern von elektronischen Dienstleistungen per Internet dank (...)"."
Und weiter:
"Alle auf der Seite verzeichneten angeblichen Schuldner werden damit pauschal als "schwarze Schafe" im Wirtschaftsverkehr gebrandmarkt, die zu einer Erhöhung der Kosten im elektronischen Geschäftsverkehr zum Nachteil aller Nutzer beitragen.
Offensichtlich nutzt die Beklagte ihre Homepage dazu, die angeblichen Schuldner ihrer Kunden durch die Anprangerung im Internet unter Druck zu setzen, um so eine Begleichung der Forderungen ihrer Kunden zu erreichen.
Dieser Druck wird noch dadurch verstärkt, dass sie den Besuchern der Webseite suggeriert, das von ihr erstellte Verzeichnis säumiger Schuldner stehe ihren Vertragspartnern, bei denen es sich um Onlineanbieter von elektronischen Dienstleistungen, Online-Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Payment-Anbieter und Online-Banken handele, zur Verfügung.
Hierdurch wird der Eindruck erweckt, die in dem Onlineverzeichnis eingetragenen angeblichen Schuldner müssten künftig mit Nachteilen im elektronischen Geschäftsverkehr rechnen, wenn sie nicht umgehend ihre angeblichen Schulden begleichen."