Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Köln: Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

Das LG Köln (Urt. v. 29.11.2007 - Az. 28 O 102/07) hat entschieden, dass dem Autor eines Buches ein Schadensersatzanspruch in doppelter Höhe zusteht, wenn er nicht als Autor genannt wird.

"Dies stellt eine schwerwiegende und nachhaltige Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts des Klägers dar (...). Gem. § 13 S. 1 UrhG hat der Urheber das Recht auf Anerkennung einer Urheberschaft an dem Werk. (...) Das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung gehört zu den wesentlichen urheberpersönlichkeitsrechtlichen Berechtigungen, die ihren Grund in den besonderen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk haben (...)

Aus § 97 Abs. 2 UrhG wird eine billige Entschädigung geschuldet, die fühlbar sein muss. Die Höhe der Entschädigung ist (...) zu schätzen, wobei es entscheidend auf die Bedeutung und die Tragweite des Eingriffs ankommt. (...)

Bei Verletzung des Urhebernennungsrechts eines Lichtbildners entspricht es der Verkehrsüblichkeit, dem Berechtigten im Fall eines unterlassenen Bildquellennachweises bei der Verwertung einen Zuschlag von 100% auf das Grundhonorar zuzubilligen (...) Die Kammer sieht keinen Anlass von diesen Grundsätzen für den vorliegenden Bereich abzuweichen."

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Unternehmen müssen bei Online-Kundenbewertungen sofort und zeitgleich über deren Echtheit informieren. Muss erst auf einen Hinweis geklickt werden,…
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Löscht ein Unternehmen Daten vor vollständiger DSGVO-Auskunft, verstößt es gegen die DSGVO und riskiert eine Verwarnung oder ein Bußgeld.
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Werbeslogans für E-Zigaretten im Internet sind unzulässig, lediglich der Preiszusatz „nur“ ist erlaubt.
ganzen Text lesen
16. Februar 2026
Das OLG Köln verneint Schadensersatz gegen Schweizer Firmen, da bloße Abrufbarkeit ihrer Webseiten in Deutschland keinen Inlandsbezug begründet.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen