Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ging in der letzten Zeit gegen die jugendbezogene Internet-Werbung für sog. "Alcopops", d.h. hochprozentige Alkoholmixgetränke, vor, da dadurch die Unerfahrenheit und die leichte Beeinflussbarkeit von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt würden. Ein solches Handeln verstoße gegen § 1 UWG.
Der Deutsche Brauer-Bund e.V hat hierzu Ende Dezember 2003 eine Stellungnahme herausgebracht und das Vorgehen und insbesondere die Äußerungen des vzbv kritisiert. So würde die Öffentlichkeit durch die missverständliche Darstellung davon ausgehen, dass auch Biermischgetränke und nicht nur Mischgetränke mit hochprozentigem Inhalt (z.B. Whisky, Wodka) hierunterfallen würden.
Am heutigen Tag hat der vzbv seine Äußerungen in einer Pressemitteilung klargestellt.