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Kategorie: Allgemein

AG Steinfurt: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Steinfurt v. 07.08.2003 - Az.: 4 C 235/03

(Leitsatz:)
1. Es obliegt dem Netz-Betreiber konkret darzulegen und nachzuweisen, dass der Nutzer die Mehrwertdienste-Verbindung wirklich in Anspruch genommen hat.

2. Ein pauschales Vortragen wie entsprechende Werkverträge zustande kommen können, reicht hierfür nicht aus. Es müssen konkrete Tatsachen dargelegt werden, wie im konkreten Fall der Werkvertragsabschluß erfolgt sein soll.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agsteinfurt070803.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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