Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamm: Kein Wettbewerbsschutz gegen Sex-Anzeigen

Der Betreiber einer Bar in Ostwestfalen, in der Prostituierten und ihren Kunden sexuelle Kontakte ermöglicht werden, hat ein Anzeigenblatt verklagt, weil dieses in ihrem Anzeigenteil Kleinanzeigen veröffentlicht, in denen sexuelle Kontakte angeboten werden. Der Barbesitzer sah sich hierdurch wettbewerbsrechtlich eingeschränkt und hat von der Zeitung Unterlassung der Veröffentlichung dieser Anzeigen verlangt.

Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts hat der Klage - wie bereits zuvor das Landgericht Bielefeld - nicht stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat den Barbetreiber nicht als klagebefugt angesehen, weil er aus wettbewerbsrechtlichen Normen keine Rechte herleiten könne. Er sei nicht unmittelbar verletzt, weil er zu dem Anzeigenblatt und den Prostituierten nicht in einem direkten Wettbewerbsverhältnis stehe. Während die Zeitung durch die Veröffentlichung der Anzeigen gewerbliche sexuelle Angebote fördere, biete der Kläger lediglich Räume zur Vermietung für sexuelle Kontakte an und verdiene am Verzehr der Besucher seiner Bar.

Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.

Az.: 4 U 63/03, Urteil vom 09.09.2003

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm v. 9.9.2003

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Unternehmen müssen bei Online-Kundenbewertungen sofort und zeitgleich über deren Echtheit informieren. Muss erst auf einen Hinweis geklickt werden,…
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Werbeslogans für E-Zigaretten im Internet sind unzulässig, lediglich der Preiszusatz „nur“ ist erlaubt.
ganzen Text lesen
12. Februar 2026
Die Aussage "den besten Verkaufspreis" täuscht, weil Kunden den höchsten Preis für ihr konkretes Auto erwarten, den der Anbieter nicht garantiert.
ganzen Text lesen
11. Februar 2026
Aldi Süd darf Aktions-Kaffee aus Konzernröstereien in Aktionswochen unter Herstellungskosten verkaufen und verstößt nicht kartellrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen