Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
<aa href="http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agberlinwedding010903.htm" target="_blank">Urteil des AG Gelsenkirchen v. 19.08.2003 - Az.: 14 C 38/03<br><br>(Leitsätze:)<br>1. Es obliegt dem Netz-Betreiber konkret darzulegen und nachzuweisen, dass der Nutzer die Mehrwertdienste-Verbindung wirklich in Anspruch genommen hat. <br><br>2. Eine allgemeine Darstellung, was alles mittels einer Mehrwertdienste-Nummer abrechenbar ist, reicht hierfür nicht aus. Auch ein allgemeiner Beweisantritt mittels Sachverständigengutachten ist unzulässig, da er derartig pauschal ist, dass ein entsprechendes Nachgehen nur zu einer Ausforschung führen würde<br><br><a href="http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aggelsenkirchen190803.htm" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aggelsenkirchen190803.htm</a><br><br><strong>Hinweis:</strong><br>Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter <a href="http://www.dialerundrecht.de" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.dialerundrecht.de</a> ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.</aa>