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Thür. OLG: Links zu Fachverbänden erlaubt

Die Vorinstanz, das LG Erfurt (Urt. v. 28.11.2002 - Az.: 2 HK O 373/02), hatte entschieden, dass ein Unternehmen, das auf seinen Internetseiten ohne Einverständnis Links zu Bundesverbänden und Fachverbänden anbringt, in denen es nicht Mitglied ist, wegen irreführender Angaben gegen § 3 UWG verstößt. Denn es werde beim Betrachter der irreführende Eindruck erweckt, das Unternehmen sei überall Mitglied in diesen Verbänden:

"Ohne weitere Erklärung kann der Link (...) nur als Hinweis auf eine Mitgliedschaft der Verfügungsbeklagten in den Vereinen verstanden werden. Allein die Tatsache, dass auf einer Internetseite durch "Link" bestimmte Verknüpfungen zu anderen Verbänden oder Unternehmen vorgenommen werden, erweckt bei den zu den Verbrauchern generell den Eindruck, das der Hersteller der Internetseite zu den verlinkten Verbänden oder Unternehmen irgendeine geschäftliche Beziehung hat."

Dieser Ansicht hat das Thüringer OLG (Urt. v. 14.05.2003 - Az.: 2 U 1234/02) nun eine klare Absage erteilt:

"Zwar können auch falsche Angaben über bestimmte Eigenschaften eines Geschäftsbetriebes irreführend im Sinne von § 3 UWG sein. Dazu kann auch gehören, dass ein Wettbewerber durch bestimmte Angaben suggeriert, einem bestimmten Verband oder einer Dachorganisation anzugehören (...).

Damit ist das schlichte Bereithalten von Links zu (...) Verbänden innerhalb einer besonderen Rubrik einer Internetpräsenz jedoch nicht zu vergleichen.

Ein "Link" bedeutet, dass dem Internetnutzer durch das Anklicken des Links ermöglicht wird, direkt auf eine andere Internetseite zu gelangen, ohne dass dessen "Adresse" gesondert eingegeben werden muss. Es geht also zunächst einmal nur um einen technischen Weiterleitungsvorgang, ohne dass zwischen dem Anbieter des Links und dem verlinkten Unternehmen Nähebeziehungen bestehen müssten.

(...)
Die bloße, kommentarlose Auflistung bzw. das schlichte Bereithalten von Links zu weiteren Verbänden oder Firmen unterschiedlicher Art auf einer für "Links" besonders ausgewiesenen Seite suggeriert jedoch keine besondere geschäftliche Verbindung."

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