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Kategorie: Onlinerecht

Jugendschutzrecht: Indizierungs-Initiative begeht

Die Kanzlei-News haben ja schon in der Vergangenheit mehrfach über das neue, zum 1. April in Kraft getretene Jugendschutzrecht kritisch berichtet.

Nun hat die Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen am Wochenende auf einer Veranstaltung als "symbolischen Akt" an eine minderjährige Person ein indiziertes Computerspiel abgegeben. Jan Petersen, Gründer des Vereins, hat sich im Anschluss selbst angezeigt. Er will damit auf die fragwürdige Indizierung des Spiels aufmerksam machen.

Die Initiative hatte sich u.a. auch unter dem Eindruck einer jüngst erlassenen Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in einem anderen Verfahren gegründet. Es wurde das bekannte Spiel "Command & Conquer: Generals" auf den Index gesetzt, momentan läuft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln der Betreiber-Firma Electronic Arts gegen dieses Verbot.

Das aktuelle Vorgehen von Petersen stellt sich - rein rechtlich betrachtet - nach den aktuellen Informationen als Straftat dar, die mit einer Freihheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann. In einem solchen Fall will Petersen vor das Bundesverfassungsgericht und notfalls auch noch weiter vor den Europäischen Gerichtshof gehen.
 

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