Es gibt bekanntermassen im Netz der Netze nichts, was es nicht gibt.
So bieten einige Internet-Nutzer Verkehrssündern die Übernahme von Punkten und Fahrverboten gegen Entgelt an. Es werden dann gegenüber den Bußgeldbehörden unwahre Behauptungen abgeben.
Das Kraftfahrbundesamt hat nun darauf hingewiesen, dass ein solches Verhalten den Tatbestand der gemeinschaftlichen mittelbaren Falschbeurkundung erfüllt ( § 271 StGB) . Ein solches Verhalten wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.