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Neue Studie zum rechtlichen Rahmen bei TK-Diensten

Die WIK-Consult GmbH (WIK), Bad Honnef, hat in Bonn die Ergebnisse einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Auftrag gegebenen Studie zum Thema "Rechtlicher Rahmen für das Angebot von Telekommunikations-Diensten (TK-Diensten) und den Betrieb von TK-Anlagen in den G7-Staaten in Bezug auf die Sicherstellung der Überwachbarkeit der Telekommunikation" vorgestellt.

Ziel der Studie war es, unter dem Aspekt der Sicherstellung der Überwachbarkeit der Telekommunikation einen vergleichenden Überblick über die in den G7-Staaten bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für den Marktzutritt, das Angebot von Telekommunikationsdiensten sowie den Betrieb von Telekommunikationsanlagen zu geben. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen Hilfestellung bei künftigen Rechtsetzungsvorhaben bieten.

Die Studie der WIK-Consult zeigt, dass es in den G7-Staaten bereits weitgehend vergleichbare Rechtsvorschriften gibt, die die Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit und Betreiber von öffentlichen Netzen verpflichten, grundsätzlich auf eigene Kosten technische Vorkehrungen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation zu treffen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Studie auf seiner Internetseite www.bmwa.bund.de veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit v. 30.04.2003
 

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