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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Zulässiges Keyword-Advertising bei Google AdWords

Das OLG Hamburg <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile wann-fremde-marken-bei-google-adwords-doch-zulaessig-sind-oberlandesgericht-hamburg-20150713 _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 13.07.2015 - Az.: 3 W 52/15) hat noch einmal darauf hingewiesen, dass die Benutzung fremder Marken als Keywords bei Google AdWords grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Bei Google-Eingabe der klägerischen Marke erschien nachfolgende AdWords-Anzeige der Beklagten:

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Hierin sah die Klägerin eine Verletzung ihrer Kennzeichenrechte und klagte auf Unterlassung.

Diese Ansicht teilte das OLG Hamburg nicht und wies den Antrag auf.

Nach der ständigen BGH-Rechtsprechung sei die Verwendung von fremden Marken als Keyword im Rahmen von Google AdWords grundsätzlich erlaubt.

Lediglich in bestimmten Ausnahmefallen (z.B. der User nimmt eine wirtschaftliche Verbindung mit dem Markeninhaber an oder er denkt, der Markeninhaber sei der Werbende) könne etwas Abweichendes gelten. Dass solche besonderen Umstände vorlägen, sei nicht erkennbar, so die Richter. Auch die Klägerin habe hierzu nichts weiter vorgetragen. 

Somit bleibe es bei dem Grundsatz, dass fremde Marken grundsätzlich als Google-Keywords benutzt werden dürfen.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung des OLG Hamburg entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Lediglich in drei Ausnahmefällen - vgl. dazu unseren ausführlichen Artikel <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de aufsaetze adwords-adsense-ii-haftung-von-dritten _blank external-link-new-window>"AdWords/AdSense: Haftung von Dritten" - haben die Richter Ausnahmen zugelassen. Hierbei handelt es sich jedoch um eng begrenzte Anwendungsfälle mit besonderen Voraussetzungen, die nur sehr selten in der Praxis vorliegen.

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