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OLG Hamburg: HARIBO gewinnt gegen Katjes in Sachen "Yoghurt Gum"

Das OLG Hamburg (Urt. v. 29.01.2009 - Az.: 3 U 44/07) hat entschieden, dass der Süßwarenhersteller HARIBO weiterhin den Zusatz "Yoghurt Gums" für seine Produkte verwenden darf.

Geklagt hatte Katjes, die sich auf eine eingetragene Marke beriefen und dem Wettbewerber die Nutzung des Begriffes untersagen wollten.

Zu Unrecht wie die Hamburger Richter nun entschieden.

Die Bezeichnung "Yoghurt Gums" sei für den Bereich nicht hinreichend unterscheidungskräftig. Es handle sich dabei um rein beschreibende Angaben, die die Beschaffenheit der Produkte kennzeichnen würden. Der Verbraucher gehe davon aus, dass die allgemeinen Merkmale von Süßigkeiten gemeint seien.

Zudem merkte das Gericht an, dass HARIBO den Begriff auf seinen Verpackungen nur als Ergänzung zu dem eigentlichen Produktname "Jogi-Bussi" verwende. Daher bestehe keine Verwechslungsgefahr zu dem von Katjes vertriebenen Produkt.

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