Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Regelstreitwert bei Markenverletzungen 50.000,- EUR

Der BGH (Beschl. v. 16.03.2006 - Az.: I ZB 48/05) hat entschieden, dass der Regelstreitwert bei Markenverletzungen bei 50.000,- EUR liegt:

"Die Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 € entspricht billigem Ermessen (...).

Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Dieses Interesse bemisst der Senat im Regelfall mit 50.000 €.

Besondere Umstände, die im vorliegenden Fall eine niedrigere oder höhere Wertfestsetzung rechtfertigen, sind nicht ersichtlich. Auf das Interesse des Inhabers der Widerspruchsmarke an der Löschung des prioritätsjüngeren Zeichens oder der gewerblichen Bedeutung der Widerspruchsmarke kommt es nicht an."

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Die Marke „Be orange!“ muss gelöscht werden, weil sie wegen des prägenden Wortes „orange“ mit älteren Marken verwechselbar ist.
ganzen Text lesen
26. Januar 2026
Die Wortmarke "Die Alleslöser." ist nicht schutzfähig, weil sie nur ein werbliches Versprechen und keinen Unternehmenshinweis enthält.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Deutsche Gerichte sind bei Online-Markenverletzungen zuständig, wenn sich das Angebot klar an deutsche Verbraucher richtet.
ganzen Text lesen
22. Januar 2026
"WerraEnergie" darf für bestimmte energiebezogene Dienstleistungen als Marke eingetragen werden, da kein beschreibender Bezug zur Region besteht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen