Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Charlottenburg: Haftung einer Suchmaschinen & Ersatz von Abmahnkosten

Das AG Charlottenburg (Urt. v. 25.02.2005 - Az.: 234 C 264/04) hatte über die Haftung einer Suchmaschinen zu entschieden.

Wie die bisher überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung kommt auch das AG Charlottenburg zum Ergebnis, dass eine Suchmaschinen für Rechtsverletzungen frühestens ab Kenntnis haftet und keine Prüfpflicht vor Veröffentlichung trifft.

Das Besondere an der Entscheidung ist, dass die Klägerin hier Ersatz der Anwaltskosten verlangte, die für das Schreiben anfielen, die die Suchmaschine in Kenntnis über die Rechtsverletzungen setzte.

Dem hat das Gericht eine Absage erteilt:

"Zum Zeitpunkt des Zugangs der streitgegenständlichen Abmahnung war die Beklagte daher noch nicht als Störer anzusehen.

Die Abmahnkosten sind mithin nicht im mutmaßlichen Interesse der Beklagten zur Vermeidung höherer Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens erfolgt, sondern im alleinigen Interesse der Klägerin, die damit die Beklagte auf ihre Pflicht zur Beseitigung des rechtswidrigen Eingriffs hingewiesen hat."


Die Kanzlei Dr. Bahr unterhält mit Suchmaschinen & Recht ein eigenes Info-Portal zur rechtlichen Problematik von Suchmaschinen.

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Unternehmen müssen bei Online-Kundenbewertungen sofort und zeitgleich über deren Echtheit informieren. Muss erst auf einen Hinweis geklickt werden,…
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Löscht ein Unternehmen Daten vor vollständiger DSGVO-Auskunft, verstößt es gegen die DSGVO und riskiert eine Verwarnung oder ein Bußgeld.
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Werbeslogans für E-Zigaretten im Internet sind unzulässig, lediglich der Preiszusatz „nur“ ist erlaubt.
ganzen Text lesen
16. Februar 2026
Das OLG Köln verneint Schadensersatz gegen Schweizer Firmen, da bloße Abrufbarkeit ihrer Webseiten in Deutschland keinen Inlandsbezug begründet.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen