Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hannover: Urteilsgründe zu "schmidt.de" liegen vor

Die Kanzlei-Infos v. 24.04.2005 hatten vor kurzem darüber berichtet: Über den Rechtsstreit um die Domain von Harald Schmidt "schmidt.de".

Nun liegen die schriftlichen Urteilsgründe vor (LG Hannover, Urt. v. 22.04.2005 - Az.: 9 O 117/04 - PDF via RA Möbius).

Da LG Hannover hatte einem Dritten namens Schmidt die Domain "schmidt.de" zugesprochen, nachdem Harald Schmidt sich vor einiger Zeit von SAT.1 trennte und der Fernsehersender damals die Domain behielt:

"Der geltend gemachte Anspruch steht dem Kläger gemäß § 12 BGB zu. (...)

Die Beklagte hat unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung ausgelöst und damit schutzwürdige Interessen des Klägers verletzt (...). Die Beklagte gebraucht den Namen "Schmidt" unbefugt, indem sie die Internetadresse "schmidt.de" für sich hat reservieren lassen.

Der Gebrauch (...) erfolgt auch unbefugt, da sie dazu nicht berechtigt ist.

Die Beklagte ist zunächst einmal nicht selbst Trägerin des Namens "Schmidt". Es ist ihr darüber hinaus aber auch nicht gelungen nachzuweisen, dass sie von einem berechtigten Inhaber des Namens die Gestattung zur Verwendung von dessen Namen erhalten hat. (...)"


Und weiter:

"Die Beklagte kann sich auch nicht mit Erfolg auf einen Schutz des Titels "schmidt.de" berufen. Soweit sie angeführt hat (...) Inhaberin sämtlicher Rechte an der "Harald-Schmidt-Show" zu sein, könnten ihr Titelschtuzrechte auch höchstens an diesem Namen, nicht jedoch an dem allgemein gebräuchlichen bürgerlichen Namen Schmidt insgesamt entstanden sein."

Rechts-News durch­suchen

18. Februar 2026
Unternehmen müssen bei Online-Kundenbewertungen sofort und zeitgleich über deren Echtheit informieren. Muss erst auf einen Hinweis geklickt werden,…
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Löscht ein Unternehmen Daten vor vollständiger DSGVO-Auskunft, verstößt es gegen die DSGVO und riskiert eine Verwarnung oder ein Bußgeld.
ganzen Text lesen
17. Februar 2026
Werbeslogans für E-Zigaretten im Internet sind unzulässig, lediglich der Preiszusatz „nur“ ist erlaubt.
ganzen Text lesen
16. Februar 2026
Das OLG Köln verneint Schadensersatz gegen Schweizer Firmen, da bloße Abrufbarkeit ihrer Webseiten in Deutschland keinen Inlandsbezug begründet.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen